Planung, Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Präsentations- und Produktionsräume – Jahresbericht 2018.
In einer wachsenden Stadt wie Berlin, in der Flächen immer knapper und die Preise für Grund, Boden und Immobilien stetig teurer werden, gehen wichtige Kulturorte in Objekten privater Eigentümer zunehmend durch Verkauf und Neuvermietung an rentablere Nutzer verloren. Für die 18. Legislaturperiode strebt der Berliner Senat daher eine deutliche Ausweitung des Arbeitsraumprogramms (ARP) an, mit dem anspruchsvollen Ziel, „bis 2021 mindestens 2.000 Arbeitsräume anbieten zu können“ (Richtlinien der Regierungspolitik). Mit den fünf Ansätzen „Akquise, Herrichtung und Anmietung von Landesliegenschaften“, „Anmietung privater Flächen“, „Neubauinitiative“, „Bürgschaftsprogramm“ sowie einer perspektivischen „Aktiven Ankaufpolitik“ begegnet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa dem zunehmenden Bedarf an Produktionsflächen für Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene in Berlin. Einen entsprechenden Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat der Senat heute auf Vorlage von Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer beschlossen.
Das Förderprogramm, bei dem Arbeitsräume im Rahmen eines Generalmietermodells angemietet und an Künstlerinnen und Künstler zu einem geförderten Mietpreis vergeben werden, zählt im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 1033 Arbeitsräume. Dies entspricht einem Gesamtzuwachs von 106 Räumen zum Vorjahr. Davon umfasst das ARP insgesamt 719 Arbeitsräume (697 Ateliers für Bildende Künstlerinnen und Künstler und 22 Räume für weitere Sparten). Dazu kommen insgesamt 84 Ateliers und 230 Atelierwohnungen mit Belegrechten.
In der Planung bzw. Umsetzung befinden sich im Rahmen des Arbeitsraumprogramms derzeit rund 400 Arbeitsräume in landeseigenen Liegenschaften und rund 210 Arbeitsräume von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern.