Start Politik Restitution von neun Kunstwerken des Ehepaars Julius und Semaya Franziska Davidsohn (BY)

Restitution von neun Kunstwerken des Ehepaars Julius und Semaya Franziska Davidsohn (BY)

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Kunstminister Bernd Sibler übergibt gemeinsam mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, dem Bayerischem Nationalmuseum und der Staatlichen Graphischen Sammlung München durch die Gestapo beschlagnahmte Werke an Erbengemeinschaft aus Europa, Asien und Afrika: „Ethische Pflicht, sich mit der Herkunft der Museumsbestände sorgfältig, intensiv und gewissenhaft auseinanderzusetzen“

MÜNCHEN. Kunstminister Bernd Sibler übergab heute gemeinsam mit dem Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) Prof. Dr. Bernhard Maaz, dem Generaldirektor des Bayerischen Nationalmuseums (BNM) Dr. Frank Matthias Kammel und dem stellvertretenden Direktor der Staatlichen Graphischen Sammlung München (SGSM) Dr. Kurt Zeitler neun Kunstwerke aus dem Eigentum des Ehepaars Davidsohn an den Vertreter der Erbengemeinschaft Hardy Langer.

Im Rahmen umfangreicher Recherchen der drei Museen wurden die Provenienz der fünf Gemälde, drei Farbstiche und einer Holztafel mit Elfenbeinreliefs, der Kontext der Beschlagnahmung sowie der Verbleib nach 1945 rekonstruiert. Auch die Erben in London, Simbabwe und Tel Aviv konnten ausfindig gemacht werden.

Julius und Semaya Franziska Davidsohn waren aufgrund ihrer jüdischen Abstammung Ende November 1938 Opfer einer der größten staatlichen Kunstraubaktionen der Gestapo geworden. Die Kunstwerke gelangten nach Kriegsende in den sogenannten Central Collecting Point am Königsplatz und 1955 über die Treuhandverwaltung von Kulturgut in München in den Besitz der drei Museen.

Kunstminister Bernd Sibler betonte: „Provenienzforschung ist mehr als nur eine Aufgabe unserer Museen. Es ist unsere ethische Pflicht, sich mit der Herkunft unserer Museumsbestände sorgfältig, intensiv und gewissenhaft auseinanderzusetzen und diese transparent zu machen. Die Geschehnisse der Vergangenheit können wir damit nicht rückgängig machen, aber wir können ein sichtbares Zeichen setzen für unser tiefes und ernsthaftes Interesse, die menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus umfassend aufzuarbeiten. Dass der Freistaat Kunstwerke restituiert, die ihren ursprünglichen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden, ist selbstverständlich.“

Erbenvertreter Hardy Langer hob hervor: „Die Erbengemeinschaft der Familien Langer aus Mannheim und Bielefeld und der Familien Sela und Elasar / Israel, Dannheisser / South Africa und Moses / London  haben mit großem Interesse vom Fund der Kunstwerke der Familie Davidsohn und vom Willen des Freistaats Bayern zur Restitution dieser Gegenstände erfahren. Es ist für die Erbengemeinschaft heute sehr aufschlussreich vom Schicksal der Familie Davidsohn damals Kenntnis zu erlangen und derer gedenken zu können. Wir danken Frau Dr. Andrea Bambi und ihrem kompletten Team für die  jahrelange Arbeit und ihren großen Einsatz im Sinne der Aufklärung und Gerechtigkeit.“

Für die Museen ergriff Prof. Dr. Bernhard Maaz das Wort: „Die seit einigen Jahren stark aufgestockte Provenienzforschung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stellt ihr Wissen auch anderen Museen zur Verfügung; das wird an diesem Restitutionsvorgang deutlich sichtbar. Ich freue mich über den Abschluss einer mühsamen und langen Recherche ebenso wie über die Möglichkeit der Herausgabe aller betroffenen Objekte. Die Rechercheergebnisse zeigen auch, dass die Hilfsmittel und Methoden dieser Disziplin erst heute wirklich ausgereift sind.“

Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern erklärte anlässlich der Restitution: „Ich freue mich, dass die Kunstwerke des Ehepaars Davidsohn fast ein Menschenleben, nachdem die Nationalsozialisten sie geraubt hatten, heute endlich an die Erben der rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Die legalen, vor allem aber die moralischen Normen unseres Landes begründen die Verpflichtung, nationalsozialistisches Raubgut wo immer möglich an die ursprünglichen Eigentümer zu restituieren. Dieser Verpflichtung kommt der Freistaat Bayern heute in vorbildlicher Weise nach, und ich hoffe sehr, dass er sich im Zuge weiterer Ergebnisse der Provenienzforschung dieser besonderen historischen Verantwortung bewusst bleibt.“

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