Baden-Württemberg ist die innovationsfähigste Region der Europäischen Union. Damit das so bleibt, unterstützt das Land innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. In der aktuellen Auswahlrunde wurden acht neue Projekte aufgenommen.
„Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler und Erfinder. Damit dieser Erfindungsreichtum auch in neuen Innovationen mündet, hat das Land die technologieorientierte Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ aufgelegt. Mit dieser sprechen wir gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. In der aktuellen Auswahlrunde haben acht Unternehmen den Zuschlag für insgesamt rund drei Millionen Euro Fördermittel erhalten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Baden-Württemberg mit höchster Innovationsfähigkeit
Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Union die Region mit der aktuell höchsten Innovationsfähigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, welches in zweijährigem Turnus einen Innovationsvergleich der Regionen der Europäischen Union vornimmt. Ausschlaggebend für die Spitzenposition Baden-Württembergs ist neben den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung auch der große Erfindungsreichtum. Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
„Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 89 Unternehmen profitiert. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute wirtschaftliche Lage Baden-Württembergs weiter auszubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten“, so der Minister. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 40 Millionen Euro zur Verfügung, die bereits zu drei Vierteln vergeben sind. Die in der zwölften Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.
Aufgenommene Projekte der zwölften Auswahlrunde:
- Albstadt, Zollernalbkreis: Büschel Connecting Systems GmbH
- Amtzell, Ravensburg: Askea Feinmechanik GmbH
- Dunningen, Rottweil: WuS-TEC GmbH & Co. KG
- Ehingen (Donau), Alb-Donau-Kreis: Wolfgang Kottmann GmbH
- Hardt, Rottweil: Flaig Magnetsysteme GmbH & Co. KG
- Hermaringen, Heidenheim: Moroff und Baierl GmbH
- Zimmern ob Rottweil; Rottweil: macs Software GmbH
- Zimmern ob Rottweil, Rottweil: Wehl & Partner Muster + Prototypen GmbH
Förderfonds der EU und Förderlinie Baden-Württemberg
Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Auswahlprozess und Bewertung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind zwei Auswahlrunden geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung stehen.
Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vertreten.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.