Verlagerung der Buchhaltung innerhalb der EU soll in Zukunft ohne Zustimmung des Finanzamtes möglich.
Schon jetzt nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, ihre Daten der elektronischen Buchführung in Clouds zu speichern. Dieser Lösung müssen bislang die Finanzämter zustimmen. „Das Procedere ist für beide Seiten mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Deshalb fordere ich, dass zumindest Cloudlösungen innerhalb der EU ohne die Zustimmung des jeweiligen Finanzamtes möglich sind“, erklärte Finanzminister Peter Strobel sein Vorhaben.
Mit einer entsprechenden Initiative, die im Rahmen der Finanzministerkonferenz diskutiert wurde, soll diese Methode für alle Unternehmen im Jahressteuergesetz eingebracht werden.
Die derzeitigen Genehmigungsabläufe seien, so Strobel, unzeitgemäß. Den damit verbundenen Bürokratieaufwand müsse man abbauen und sowohl den Unternehmen als auch den Finanzbehörden ersparen.