Angeklagter im beschleunigten Verfahren zu Haftstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht Dresden hat am 12.06.2019 einen 30-jährigen Tunesier wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nur acht Tage nach Begehung der Tat in einem auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden durchgeführten beschleunigten Verfahren.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 04.06.2019, kurz vor 14:00 Uhr aus dem Bereich der Rudolf-Renner-Straße Steine an und in die Fatih Camiine Moschee geworfen und dabei drei doppelt verglaste Fenster der Moschee so zerstört zu haben, dass die geworfenen Steine bis in den Innenraum gelangten. Ihm wurde weiterhin vorgeworfen, am gleichen Tag gegen 15:50 Uhr mehrere Steine in ein Döner-Restaurant auf der Alten Meißner Landstraße geworfen zu haben. In beiden Fällen wurde niemand verletzt.
Der Angeklagte hat die Taten vor Gericht gestanden und als Motiv hinsichtlich des Angriffs auf die Moschee angegeben, dass ihm die Art und Weise, in der der Islam in der Dresdner Moschee praktiziert werde, missfalle.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp:
„Ich freue mich über den schnellen Fahndungserfolg, der in Zusammenarbeit der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, der Dresdner Polizei und des PTAZ des LKA Sachsen möglich geworden ist. Das heutige Urteil ist ein klares Signal an alle potentiellen Straftäter, dass Angriffe auf Religionseinrichtungen von der Staatsanwaltschaft schnell und konsequent verfolgt werden.„