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Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern (BW)

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Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha haben eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung von Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vorbereitet. 

Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha arbeiten an einer Bundesratsinitiative des Landes zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Tilgungsfristen für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Bundeszentralregistergesetz zu verlängern. Das soll gewährleisten, dass Jugendämter und Vereine auch dann zuverlässig von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits länger zurückliegen.

Justizminister Guido Wolf: „Wer beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreut, muss in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, in dem einschlägige Sexualstraftaten verzeichnet sind. Diese notwendige Vorsichtsmaßnahme läuft ins Leere, wenn die betreffenden Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden, wie das die derzeitige Rechtslage vorsieht. Genau hier setzt unsere Initiative an, wir wollen diese Tilgungsfristen deutlich verlängern. Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss Vorrang haben. Pädophile Neigungen lassen sich anders als Eintragungen im Bundeszentralregister nicht einfach löschen. Dem wollen wir mit unserer Initiative Rechnung tragen.“

Kinderschutz steht ganz oben auf der Agenda der Landesregierung

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Kinderschutz steht von Beginn dieser Legislaturperiode an ganz oben auf der Agenda dieser Landesregierung. So habe ich bereits 2017 gemeinsam mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ein Kinderschutzkonzept auf den Weg gebracht. Aufgrund der in der von mir geleiteten Kommission Kinderschutz bislang gewonnenen Erkenntnisse wissen wir, dass es noch Regelungslücken gibt, die wir schließen müssen. Daher bereiten wir derzeit eine Initiative vor, um verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fern zu halten. Der Schutz unserer Kinder ist für uns oberste Maxime.“

Derzeit gelten für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen folgende Tilgungsfristen

Freiheits- oder Jugendstrafen von mehr als einem Jahr werden frühestens nach 10 Jahren getilgt (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BZRG), wobei sich die Frist um die Dauer der Strafe verlängert.

Freiheits- oder Jugendstrafen von einem Jahr oder darunter werden – abhängig von der Strafhöhe und der Frage der Bewährung – nach drei beziehungsweise fünf Jahren getilgt.

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