Start Politik Schutzmaßnahmen für die Jüdische Gemeinde in Halle (ST)

Schutzmaßnahmen für die Jüdische Gemeinde in Halle (ST)

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Entgegen anderslautenden Berichten haben weder das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt noch die Polizei in Halle (Saale) zurückliegend Bitten der Jüdischen Gemeinde Halle (Saale) um Schutz bei Gebeten und Veranstaltungen abgelehnt.

Die jüdische Synagoge in Halle (Saale) war und ist im besonderen polizeilichen Fokus. So wurde sie täglich zu unregelmäßigen Zeiten im Rahmen des polizeilichen Einsatzdienstes bestreift. Zudem bestand und besteht ein enger Kontakt des örtlichen Polizeireviers und der Polizeiinspektion Halle (Saale) zur Jüdischen Gemeinde. Die Polizei war in der Vergangenheit in Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde jeweils bei Veranstaltungen vor Ort. So wurden u.a.:

–           der Marsch des Lebens am 12.04.2018;

–           eine Führung durch die jüdische Gemeinde am 28.10.2018;

–           die Gedenkveranstaltung Jom Ha Schoa am 02.05.2019 und

–           der Marsch des Lebens am 09.05.2019

polizeilich abgesichert.

Weder polizeilich noch mangels entsprechender Hinweise aus der Jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes an Jom Kippur gesehen.

Die seit Jahren geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen der Jüdischen Gemeinde eng abzustimmen, wird in Zukunft noch intensiver fortgeführt.

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