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Schutzmaßnahmen für Jüdische Gemeinden Polizei richtet mobile Wache an Hallescher Synagoge ein (ST)

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Die Polizei in Halle (Saale) errichtet am heutigen Freitag eine erste sogenannte mobile Polizeiwache im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen der Jüdischen Synagoge in der Humboldtstraße. Damit wird den vor Ort eingesetzten Polizisten eine zusätzliche Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, welche die Schutzmaßnahmen unterstützt.

Die zeitnahe Errichtung dieser mobilen Polizeiwache steht im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Anschlag vom
9. Oktober 2019. Die mobile Polizeiwache wurde dankenswerterweise von der Landespolizei Niedersachsen kurzfristig zur Verfügung gestellt. Die Errichtung solcher mobilen Polizeiwachen ist ein Baustein des 10-Punkte-Maßnahmenpakets (Punkt 4), das Innenminister Holger Stahlknecht im Rahmen einer Pressekonferenz Anfang dieser Woche vorgestellt hat.

Holger Stahlknecht: „Bereits gestern haben die Vertreter der jüdischen Gemeinden und ich besprochen, wie der Schutz ihrer Einrichtungen konkret aussehen muss. Die heute in der Stadt Halle erfolgte Maßnahme erhöht deutlich sowohl Sichtbarkeit als auch Ansprechbarkeit von Polizei vor Ort.“

Auf der Innenministerkonferenz am heutigen Freitag in Berlin werden weitere notwendige Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene besprochen.

Hintergrund:

Das 10-Punkte-Maßnahmenpaket umfasst folgende Inhalt:

  1. Die am 9. Oktober 2019 um 14.45 Uhr sowie am Freitag, den 11. Oktober 2019 angeordneten Schutzmaßnahmen für Synagogen und Moscheen in Sachsen-Anhalt bleiben unverändert bestehen.
  2. Der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006 eröffnet die Möglichkeit, eine gesonderte Vereinbarung mit Blick auf den Schutz der Jüdischen Gemeinschaft zu treffen. Von dieser Möglichkeit ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Das Ministerium für Inneres und Sport wird der Landesregierung vorschlagen, mit den Jüdischen Gemeinden eine Vereinbarung über bauliche Sicherheitsmaßnahmen an Synagogen und deren Finanzierung abzuschließen.
  3. Die Verfassungsschutzabteilung im Ministerium für Inneres und Sport und die Abteilung polizeilicher Staatsschutz im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt müssen im Bereich Rechtsextremismus personell aufgestockt werden.
  4. Es muss ein Investitionsprogramm für mobile Polizeiwachen in Sachsen-Anhalt initiiert werden.
  5. Das Ministerium für Inneres und Sport wird mit der Landesregierung und dem Landtag eine Diskussion über die Einführung eines Posten- und Streifendienstes für den Objektschutz mit Tarifbeschäftigen auf Landesebene führen. Einen solchen Posten- und Streifendienst gibt es bereits im Land Berlin.
  6. Zur kurzfristigen Entlastung der aktiven Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt muss die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch für das Jahr 2020 fortgesetzt werden.
  7. Die Frage der Unterbringung der vierten Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt ist innerhalb der nächsten vier Wochen zu klären. Es muss sichergestellt sein, dass die vierte Einsatzhundertschaft im Frühjahr 2021 in Halle (Saale) voll einsatzfähig ist.
  8. Die Kabinettsbefassung über die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt ist – auch mit Blick auf aktuelle Diskussionen in Berlin – noch einmal zurückzustellen und neu zu bewerten. Das Ministerium für Inneres und Sport will bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen.
  9. Des Weiteren setzt sich das Ministerium für Inneres und Sport dafür ein, dass sich die Landesregierung umgehend auf die Einrichtung einer zentralen Stelle des Landesopferschutzbeauftragen beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung mit entsprechender finanzieller und personeller Ausstattung verständigt. Nur so ist der nahtlose Übergang der polizeilichen Opferbetreuung während der akuten Einsatzphase in die Nachbetreuung durch das Land Sachsen-Anhalt möglich.
  10. An der Notwendigkeit der Fortführung von Präventions- und Aussteigerprogrammen darf kein Zweifel bestehen. Allerdings muss die Landesregierung auch kritisch hinterfragen, ob sie bislang die ausreichende Wirksamkeit erzielt haben. In diese Debatte wird sich das Ministerium für Inneres und Sport weiter intensiv einbringen.
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