Start Politik Senat beschließt Bericht ‎zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (BE)

Senat beschließt Bericht ‎zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (BE)

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Der Senat hat heute den von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz vorgelegten Bericht ‎zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in der Hauptverwaltung und in den Bezirken im Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zur nachträglichen Genehmigung der Haushalts-überschreitungen zugeleitet.

Im Haushaltsjahr 2018 belaufen sich die höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan auf rund 224 Mio. €. Davon entfallen rund 164 Mio. € auf die Hauptverwaltung und rund 60 Mio. € auf die Bezirke. Die aufgrund höherer und neuer Verpflichtungsermächtigungen eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre betragen insgesamt rund 151 Mio. €. Davon entfallen rund 102 Mio. € auf die Hauptverwaltung und rund 49 Mio. € auf die Bezirke.

Haushaltsüberschreitungen sind nach Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und den §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nur in den Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Finanzierungsbedürfnisses zulässig. Soweit im Laufe des Haushaltsjahres 2018 unabweisbare und unvorhergesehene Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden sind, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren, wurden diese überwiegend gegen entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle zugelassen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen und in den Bezirkshaushaltsplänen des entsprechenden Bezirksamtes. Für die genannten Haushaltsüberschreitungen ist nach Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) nachträglich die Genehmigung des Abgeordnetenhauses einzuholen.

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