Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin beschlossen. Mit dem neuen Luftreinhalteplan schafft der Senat die Grundlage für die Verbesserung der Luftqualität, damit die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit schnell erfüllt werden können.
Die Grenzwerte für Partikel PM 10 (Feinstaub) konnten seit 2015 eingehalten werden. Ein Schwerpunkt des jetzigen Luftreinhalteplans bilden deshalb die Anstrengungen, die Stickstoffdioxid-Emissionen zu vermindern. Aufgrund der anhaltenden Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für NO2 wurde das Land Berlin am 9. Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Berlin verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte bis Ende 2020 einzuhalten. Das Gericht hat das Land Berlin auch verurteilt, Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Senatorin Günther: „Unsere Modellierungen zeigen, dass wir mit den Maßnahmen des vorliegenden Luftreinhalteplans die Grenzwerte bis Ende 2020 einhalten werden. Berlin nimmt den Gesundheitsschutz sehr ernst und wir setzen alles daran, schnell eine gute Luftqualität zu gewährleisten.“
Berlin baut seinen Luftreinhalteplan maßgeblich auf vier Pfeiler:
1. die Nachrüstung und Flottenerneuerung bei Linienbussen und kommunalen Fahrzeugen wird fortgesetzt, ebenso der Umstieg von Dieselbussen auf Elektrobusse bei der BVG.
2. Die Parkraumbewirtschaftung wird von bisher 40 Prozent auf 75 Prozent der Innenstadt (innerhalb des S-Bahn-Rings) ausgeweitet. Parkraumbewirtschaftung ist eine gesamtstädtische, nicht nur örtlich wirkende Maßnahme zur Minderung von NO2.
3. Die Ausweitung von Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30: Tempo 30 bedeutet im Stadtverkehr, dass sich die besonders schadstoffintensiven Beschleunigungsvorgänge deutlich verringern und der Verkehr verstetigt wird. Für 33 Straßen mit 59 hochbelasteten Straßenabschnitten ist die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung vorgesehen.
4. Durchfahrtverbote auf acht Straßen für Dieselfahrzeuge (Pkw und LKW) bis einschließlich Euro Norm 5/V. Die Länge der Durchfahrtverbote beträgt insgesamt 2,9 km. Dies entspricht 0,05 Prozent des gesamten 5.452 km langen Straßennetzes Berlins. Auf den Strecken mit Durchfahrtbeschränkung wird außerdem Tempo 30 angeordnet, um die Luftbelastung weiter zu verringern und den NO2-Grenzwert schnell einhalten zu können.
Anlieger sind vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Diese Regelung gilt für Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie für den Wirtschaftsverkehr (Handwerker, Pflegedienste, Lieferdienste etc.).
Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor.