Start Politik Senatsverwaltung für Inneres und Sport weist die in der rbb-Abendschau erhobenen Vorwürfe...

Senatsverwaltung für Inneres und Sport weist die in der rbb-Abendschau erhobenen Vorwürfe zurück (BE)

194

Die in der rbb-Abendschau vom 29.08.2019 erhobenen Vorwürfe, dem Senat von Berlin sei der wahre Eigentümer der Rigaer Str. 94 bekannt und die Berliner Polizei verweigere wissentlich ihm zustehende Hilfe, weist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport entschieden zurück.

Es handelt sich bei dem in der Sendung gezeigten Rechtsanwalt Bernau um die Person, die in bisher zwei Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin (zuletzt im Juni 2019) die Vertretungsbefugnis für die Eigentümergesellschaft der Rigaer Str. 94 nicht nachweisen konnte. Deshalb wies das Landgericht Berlin die von RA Bernau in zwei Verfahren erhobenen Räumungsklagen für die Kadterschmiede in der Rigaer Str. 94 in beiden Fällen ab.

Im Grundbuch war zu diesem Zeitpunkt als Eigentümergesellschaft die Lafone Investment Ltd. eingetragen, die im nordenglischen Durham residiert. Im Verfahren vor dem Landgericht wurde vorgetragen, dass es sich dabei offensichtlich um eine Briefkastenfirma handelt. Welche Eigentümerstruktur sich tatsächlich hinter diesem Unternehmen verbirgt, konnte bisher nicht festgestellt werden. Ob und wie sich die gestern in der Abendschau anonymisiert gezeigte Person in diese Eigentümerstruktur einordnet, können wir hier gegenwärtig nicht einschätzen. Sollte es sich bei der gezeigten Person tatsächlich um den Eigentümer oder um einen Anteilseigner der Lafone Investment Ltd. handeln, wird er sicherlich zur Aufklärung des Sachverhalts wirksamer als bisher beitragen können. An einem Gespräch mit dem tatsächlichen Eigentümer besteht unsererseits aus den von Senator Geisel genannten Gründen gesteigertes Interesse.

In Beantwortung des in der Abendschau zitierten Schutzersuchens des Rechtsanwalts Bernau wies die Polizei im Wesentlichen darauf hin, dass eine polizeiliche Unterstützung des Eigentümers grundsätzlich nur dann erfolgen dürfe, wenn die zuvor behaupteten Rechte zivilgerichtlich festgestellt wurden. Ein polizeiliches Vorgehen ohne vorherige gerichtliche Entscheidung wäre hier unter den gegebenen Umständen rechtswidrig gewesen.

Vorheriger ArtikelBUGA 2025 muss Bedürfnisse der Rostocker berücksichtigen (MV)
Nächster ArtikelInnenminister Klaus Bouillon unterstützt Kommunen mit rund 6,5 Mio. Euro Fördermitteln (SL)