Start Politik Sexuelle Identitäten unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellen (SH)

Sexuelle Identitäten unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellen (SH)

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KIEL/ BERLIN. Schleswig-Holstein wird einer bestehenden Bundesratsinitiative beitreten, um sexuelle und geschlechtlichen Identität unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellen. Darauf hat sich die Landesregierung jetzt verständigt.

Familienminister und stellvertretender Ministerpräsident Heiner Garg betont:

Auch heute noch erfahren Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität Anfeindungen, gewaltsame Übergriffe oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. Ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot solcher Diskriminierung ist ein klares Signal für die Achtung aller Menschen. Darüber hinaus schafft dies eine stabile und vor menschenfeindlichen Tendenzen schützende Maßgabe für den Gesetzgeber. Der Beitritt Schleswig-Holsteins soll der bestehenden Bundesratsinitiative einen neuen Impuls geben.

Bislang lautet Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Um Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTTI) besser zu schützen, soll das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden.

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