Land hat bereits 2.200 Fördermittelanträge bewilligt.
Zum Zwischenbericht zur Umsetzung der Walderklärung aus dem Juni erklären Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Umweltministerin Höfken: „Noch nie zuvor war das Ausmaß von Borkenkäferschäden so groß wie in den Jahren 2018 und 2019. Und noch nie zuvor sind seit Beginn der Erhebungen zum Waldzustandsbericht so viele Bäume aufgrund von Trockenheit und Schädlingsbefall abgestorben wie in diesem Jahr. Darauf hat die Landesregierung bereits im Juni mit einer Walderklärung reagiert. Bis heute konnten 2.200 Fördermittelanträge von Waldbesitzenden mit einem Gesamtvolumen von rund 4,5 Millionen Euro bewilligt werden.“
Das Soforthilfeprogramm „Borkenkäferschäden“ förderte damit unter anderem die rasche Aufarbeitung des von Borkenkäfer befallenen Holzes, die Reparatur von Wegen sowie die Wiederbewaldung von Kahlflächen. Der Bund hatte dafür im Rahmen des Fördertopfes „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) lediglich 263.000 Euro an Sondermitteln für den Forst bereitgestellt. Dank Mittelumschichtungen aus dem Umwelt- und dem Innenministerium konnten insgesamt 4,5 Millionen Euro ausbezahlt werden.
„Der Klimawandel verursacht teils dramatische Schäden in unseren Wäldern: vertrocknete Bäume, Schäden durch Stürme oder Starkregen sowie eine massenweise Ausbreitung von Schädlingen. Die Landesregierung hat den Kommunen, Landkreisen und Privatwaldbesitzern ihre Unterstützung im Juni zugesagt und das erste Zwischenfazit zeigt: Wir haben geliefert. Trotzdem braucht es noch weitere Anstrengungen, um die katastrophalen Schäden zu beseitigen“, so die Ministerpräsidentin.
Forst- und Umweltministerin Höfken ergänzt: „Zu Recht lautet die erste Forderung der Walderklärung, dass wir die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Reduzierung der Treibhausgase deutlich verstärken müssen. Davon hängt das Überleben unserer Wälder hier und weltweit ab. Wir sind auf einen gesunden und klimastabilen Wald angewiesen: Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Tourismus und zur Erholung, als Rohstofflieferant, für die regionale Wirtschaft und vor allem für den Klimaschutz. Der Wald in Rheinland-Pfalz speichert rund ein Drittel der CO2-Emissionen unseres Bundeslandes. Ohne ihn wäre die Erwärmung noch dramatischer.“ Es sei angesichts der hohen Verluste nötig, die Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen der Wälder in Zukunft auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen, so Höfken.
Daher hatte Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet, um den Fördertopf GAK mit weiteren Mitteln für den Forst auszustatten. Das Geld könne dann auch zur Risikovorbeugung genutzt werden. Etwa, wenn Forstleute für eine Vorausverjüngung sorgen – also wenn unter Jahrzehnte alten Bäumen schon der nächste, noch junge Wald heranwächst. Nach bisherigem Kenntnisstand werden nun in den Jahren 2020 bis 2023 jährlich im Durchschnitt 15 Millionen Euro, davon 9 Millionen Euro Bundesmittel und 6 Millionen Euro Landesmittel, für den Kommunalwald- und Privatwald als Sondermittel zur Bewältigung von klimawandelbedingten Extremwetterereignissen zur Verfügung stehen. Man setze sich für eine weitere Vereinfachung der Abwicklung ein.
Die Walderklärung, die neben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Umweltministerin Ulrike Höfken auch kommunale und private Spitzenverbände sowie andere Akteure aus dem Waldbereich im Juni dieses Jahres unterzeichneten, mache es leichter, gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
Ein weiterer erster Erfolg der Walderklärung ist ein Kooperationsvertrag zwischen Landesforsten Rheinland-Pfalz und dem Landesbetrieb Mobilität. Dieser soll in den kommenden Wochen unterzeichnet werden. Die Kooperation erleichtert allen Forstleuten die Verkehrssicherung und vor allem damit einhergehende Straßensperrungen. Denn kranke oder abgestorbene Bäume sind instabil und können so für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährlich werden. Klimawandelbedingt müssen hier immer mehr Bäume entfernt werden – dies ist teuer und zeitaufwändig, allein der Genehmigungsprozess für Straßensperrungen bindet Personal. Die Kooperation vereinfacht dies künftig. Sie gilt sowohl für den Staats- als auch den Kommunal- und Privatwald.