Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat den 6. Sponsoringbericht der Landesverwaltung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 im Internet veröffentlicht.
Der Bericht ist zu finden unter:
www.zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de/korruptionspraevention-sponsoring/sponsoring/
Das Gesamtvolumen der dem Land zugutegekommenen Sponsoringleistungen liegt für beide Jahre bei ca. 1,57 Millionen Euro und somit unter den Beträgen des Veröffentlichungszeitraums 2015 und 2016 mit ca. 2,2 Millionen Euro. Wie auch im vorherigen Berichtszeitraum konnte der Bereich Lehre und Forschung sowie die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im universitären Bereich, deutlich von den Sponsoringleistungen profitieren. Insgesamt 90,7 Prozent der Gesamtleistungen flossen in diese Bereiche.
Zur weiteren Vertiefung des Transparenzgedankens werden im 6. Sponsoringbericht der Landesverwaltung erstmals auch die Namen
der Geber veröffentlicht, soweit die bereitgestellten Einzelbeträge
1.000 Euro übersteigen.
Hinweis:
Unter Sponsoring ist die Zuwendung von Geld, geldwerten Vorteilen oder Sachleistungen durch Sponsoren (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) zu verstehen, mit denen der Sponsor eine Tätigkeit mit dem Ziel fördert, einen werblichen oder öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen. Sponsoring kann in geeigneten Fällen unterstützend dazu beitragen, Verwaltungsziele zu erreichen und stellt deshalb eine grundsätzlich mögliche Kooperationsform der öffentlichen Verwaltung mit privaten Partnern dar. Um die Integrität und Neutralität der Verwaltung zu wahren, ist das Sponsoring jedoch strengen Regeln unterworfen, und die Verwaltung darf sich dieser Form der Zusammenarbeit nur unter bestimmten Maßgaben öffnen.