Start Politik STA-HH: Zweite Anklage im Rolling Stones-Komplex erhoben

STA-HH: Zweite Anklage im Rolling Stones-Komplex erhoben

331

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die ehemals designierte Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, Yvonne Nische, wegen Vorteilsannahme und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vor dem Amtsgericht Hamburg angeklagt.

Ihr wird vorgeworfen, als damalige Leiterin des Dezernats Jugend, Soziales und Sport von ihrem vorgesetzten Bezirksamtsleiter R. zwei Tribünenfreikarten für das Konzert der Gruppe „Rolling Stones“ am 09. September 2017 im Hamburger Stadtpark angenommen zu haben. Die Karten im Verkaufswert von 336,80 Euro gehörten zu einem Gesamtkontingent von 300 „Kaufkarten“ und 100 Freikarten, die R. zuvor von der konzertveranstaltenden Firma S. für das Bezirksamt Hamburg-Nord verlangt und ab dem 14. Mai 2017 nach eigenem Gutdünken „ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes“ angeboten haben soll. Gegen die Angeschuldigte besteht der Verdacht, diese Freikarten angenommen und das Konzert mit einem Begleiter privat besucht zu haben.

Darüber hinaus soll sie es als damalige Vorgesetzte pflichtwidrig zugelassen haben, dass weitere acht Freikarten an ihr unterstellte Bedienstete auf gleiche Art und Weise vergeben wurden.

Vorheriger ArtikelHaftbefehl gegen mutmaßliche Einbrecherbande
Nächster ArtikelGewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Menschenhandel