Die schadhafte Rheinbrücke Neuenkamp im Zuge der A40 wird bis zum geplanten Neubau nur für alle Fahrzeuge befahrbar bleiben, wenn sie nicht von zu schweren Fahrzeugen weiter geschädigt wird.
Die schadhafte Rheinbrücke Neuenkamp im Zuge der A40 wird bis zum geplanten Neubau nur für alle Fahrzeuge befahrbar bleiben, wenn sie nicht von zu schweren Fahrzeugen weiter geschädigt wird. Seit Anfang November 2018 ist daher in Fahrtrichtung Essen eine Wiegeeinrichtung in Betrieb, die rechtswidrig überladene Lkw am Überfahren der Brücke hindert. Die Wiegeanlage in Fahrtrichtung Venlo soll nun im April in Betrieb gehen.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Kontrollen sind leider notwendig, weil täglich 50 bis 60 rechtswidrig überladene Lkw versuchen, über die Brücke zu fahren. Das müssen wir verhindern. Wir werden uns unsere Straßen und Brücken nicht von überladenen Lkw kaputtfahren lassen.“
Zulässig sind alle Lkw, die der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, die also nicht schwerer als 40 Tonnen sind bzw. nicht schwerer als 44 Tonnen im „Kombinierten Verkehr“ (Container-Ladungen im Hafen-Hinterlandverkehr), und die die zulässige Achslast von 11,5 Tonnen nicht überschreiten. In den meisten Fällen ist eine Achslastüberschreitung auf der Antriebsachse der Grund für die Ableitung in der Wiegeeinrichtung. Achslasten von über 14 Tonnen sind keine Seltenheit. Im Erfassungszeitraum 19. November 2018 bis 24. Februar 2019 wurden insgesamt 4.705 Fahrzeuge durch die Wiegeanlage abgeleitet. In 1.822 Fällen konnten Überschreitungen der zulässigen Gewichte rechtssicher festgestellt werden. Täglich versuchen immer noch, wenn auch mit leicht abnehmender Tendenz, 50 bis 60 überladene Lkw auf die Brücke zu fahren.