Start Verbraucherschutz Thomas-Cook-Insolvenz: Maßnahmenpaket für Hotelbranche in Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Thomas-Cook-Insolvenz: Maßnahmenpaket für Hotelbranche in Mecklenburg-Vorpommern (MV)

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Glawe: Unternehmenshotline für Hoteliers – jeder Einzelfall wird geprüft – Dank an Hoteliers für serviceorientiertes Handeln gegenüber den Gästen.

Nr.285/19 | 04.10.2019  | WM  |Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat gemeinsam mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (TMV) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV) ein Maßnahmenpaket für die Hotelbranche auf den Weg gebracht, die im Zuge der Thomas-Cook-Insolvenz von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen sind. „Wir prüfen sehr genau und individuell, was das Richtige für jedes einzelne Unternehmen ist. Kernpunkt ist die Unternehmenshotline, die als erste Anlaufstelle betroffener Unternehmer dient“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschafts- und Tourismusminister Glawe dankte den Hoteliers für ihr serviceorientiertes Handeln gegenüber den Gästen, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind.

Informationen, Rat und Unterstützung bei der Unternehmens-Hotline unter 0385-588 55 88

Alle betroffenen Unternehmen können sich an die bereits bestehende Unternehmenshotline wenden, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird. Dort werden alle Fälle aufgenommen, um einen Überblick zur Lage in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Die GSA unterstützt auch bei der Anmeldung von Ansprüchen und Ausfällen der Unternehmen beim Insolvenzverwalter der Reiseveranstalter. Die GSA übernimmt dabei eine beratende und informierende Rolle.

„Jeder Einzelfall wird aufgenommen und geprüft. Dann wird individuell entschieden, welches Instrument für die Unternehmen bestmöglich passt“, sagte Glawe.

Mögliche Maßnahmen sind dabei Bürgschaften und Darlehen. Zudem stehen bei Bedarf Instrumente der Kurzarbeit zur Verfügung. Weiterhin stehen für Mitarbeiter zur Überbrückung die Instrumente der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.

Das Wirtschaftsministerium und die GSA sind zudem unter anderem mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Landesförderinstitut und dem Insolvenzverwalter in Gesprächen.

Weiterhin informiert sich der DEHOGA gegenwärtig bei seinen Mitgliedsunternehmen zu möglichen Ausfällen. Der TMV informiert ebenso seine Mitglieder und Partner.

Unternehmens-Hotline unter 0385-588 55 88

Alle betroffenen Unternehmen können sich an die bereits bestehende Unternehmenshotline wenden, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

Das Telefon ist werktags von 8 bis 20 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Mailbox geschaltet.

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