Rechentin: „Mit gezielter Förderung benachteiligte Stadtquartiere weiterentwickeln und das gesellschaftliche Miteinander fördern“
Der Amtschef für Kommunales, Bau- und Wohnungswesen im Sächsischen Staatsministerium des Innern, Thomas Rechentin, hat heute in Bischofswerda und Hoyerswerda Fördermittelbescheide aus dem Programm des Europäischen Sozialfonds „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ in Höhe von insgesamt 190.576 Euro übergeben.
„Programme dieser Art sind wichtig für den sozialen Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement in unseren Städten. Kommunen, Vereine oder Ehrenamtliche können lebens- und alltagsnah Projekte auf die Beine stellen, die sozial benachteiligte Personen integrieren, ihnen Halt und eine Aufgabe geben und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Außerdem wird das nachbarschaftliche Miteinander in einem Viertel gestärkt“, sagte Amtschef Thomas Rechentin gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Bischofswerda, Prof. Dr. Holm Große, und dem Bürgermeister für kommunale Dienstleistungen der Stadt Hoyerswerda, Thomas Delling.
Die Fördermittel verteilen sich konkret auf folgende Projekte:
• 106.319 Euro für das Vorhaben „Offener Treff der Generationen“ des Regenbogen e.V. in Bischofswerda
Mit den Fördermitteln soll der ehemalige offene Jugendtreff „Freizone“ konzeptionell neu ausgerichtet werden. Künftig sollen mit dem vielfältigen Kultur-, Freizeit- und Beratungsangebot nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern, Familien und Migranten angesprochen werden. Mithilfe der Fördersumme werden Personalkosten für das Projektmanagement, Kosten der erzieherisch-pädagogischen Aufgaben sowie anfallende Sachkosten abgedeckt.
Der Regenbogen e.V. beteiligt sich mit diesem Vorhaben an der Um-setzung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes Bi-schofswerda Zentrum/Süd.
• 84.257 Euro für das Vorhaben „Haus der Begegnung – Job Treff WKVII“ des Vereins „Vereinbarkeit von Beruf und Familien fördern in Ostsachsen e.V.“ in Hoyerswerda
Der „Job Treff WKVII“ (benannt nach dem Wohnkomplex VII, in wel-chem der Verein verortet ist) soll eine Beratungsstelle für arbeitssu-chende Menschen aus dem Fördergebiet sein und die Arbeit des Jobcenters ergänzen. Die Beratung richtet sich insbesondere an Menschen, die bei der Suche nach einer Ausbildung oder einer Stelle aufgrund ihrer sozialen, gesundheitlichen oder familiären Situation benachteiligt sind und deshalb mehr Zeit und Unterstützung bei der Arbeitssuche benötigen. Das Projekt soll sie durch die Vielfalt an Jobangeboten und Wiedereingliederungsmaßnahmen lotsen und ihnen beim Ausfüllen von Anträgen und Erstellen von Bewerbungen unter die Arme greifen. Darüber hinaus soll den Projektteilnehmern auch dabei geholfen werden, ihre Fähigkeiten besser einzuschätzen und ein persönliches Kompetenzprofil zu entwickeln.
Der Verein „Vereinbarkeit von Beruf und Familien fördern in Ostsach-sen e.V.“ beteiligt sich mit diesem Vorhaben an der Umsetzung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes Hoyerswerda.
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020:
Das Staatsministerium des Innern ist im aktuellen Förderzeitraum erstmals mit einem eigenen ESF-Programm vertreten. Das ESF-Programm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ist im Freistaat Sachsen mit 38,1 Millionen Euro ausgestattet (32,1 Millionen Euro EU- und 6 Millionen Euro Landesmittel). Der von den Städten oder Projektträgern zu erbringende Eigenanteil beträgt fünf Prozent. Gefördert wird die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten für benachteiligte Stadtgebiete in den Bereichen Bildung, soziale Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Insgesamt nehmen im Freistaat Sachsen 33 Städte an diesem ESF-Programm teil.