Start Sachsen Über 360 Millionen Euro stehen 2019 für kommunalen Straßen- und Brückenbau bereit

Über 360 Millionen Euro stehen 2019 für kommunalen Straßen- und Brückenbau bereit

362

Minister Dulig: „Gelder aus den Vorjahren müssen aber auch abgerufen und nicht nur beantragt werden.“

Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (Richtlinie „KStB“) werden die Gemeinden, Städte und Landkreise auch in diesem Jahr finanziell vom Freistaat Sachsen für den Erhalt der Straßen und Brücken in ihrer Zuständigkeit unterstützt.

Für 2019 steht den Kommunen und Kreisen eine Summe von über 360 Millionen Euro für den Erhalt der Infrastruktur zur Verfügung. Mit diesen Geldern können Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken vorgenommen werden.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Wir stellen 2019 eine Rekordsumme für laufende und neue Baumaßnahmen zur Verfügung, um die Infrastruktur von Straßen und Brücken in unseren Kommunen nachhaltig zu verbessern. Wir kommen damit einer zentralen Forderung der kommunalen Ebene entgegen und jede Kommune im Freistaat soll davon profitieren.“

Neben den regulären Haushaltsmitteln stehen 12 Millionen Euro übertragene Gelder aus dem sogenannten „PMO-Vermögen“ (dem Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR) in diesem Jahr zur Verfügung.

60 Millionen Euro der regulären Haushaltsmittel fließen zudem erneut in die alljährliche Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B) der KStB-Richtlinie. Die Bescheide hierzu wurden bereits verschickt.

„Rund 100 Millionen Euro der Gesamtsumme stammen allein aus Haushaltsresten des vergangenen Jahres“, so Verkehrsminister Dulig. Dies sind Gelder, welche 2018 zwar von den Landkreisen und Kommunen beantragt und durch den Freistaat Sachsen auch bewilligt, dann aber für den Straßen- und Brückenbau durch die Antragsteller nicht abgerufen worden sind. Die Maßnahmen können nun in diesem Jahr starten. „Hier erwarte ich, dass die Landkreise und Kommunen die genehmigten Mittel nun auch tatsächlich und zügig abrufen, ihre Maßnahmen umsetzen und auf die Straße bringen“, so Martin Dulig weiter. „Es gibt keinen Wettbewerb, wer die meisten Baumaßnahmen beantragt. Es geht darum, dass die Gelder auch tatsächlich verbaut werden.“

Dass die Förderbescheide erst so spät den Kommunen und Kreisen zugehen, liegt am komplizierten Finanzierungsverfahren. Das Finanzministerium muss die Gelder freigeben. Das SMWA konnte sich mit dem Vorschlag einer pauschalen Mittelzuweisung nicht durchsetzen. Zudem müssen Förderungen einer Baumaßnahme durch das SMWA erst durch den Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Parlaments bestätigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge zuvor zusätzlich in den Arbeitskreisen des Sächsischen Landtages behandelt werden – deren und die Terminierung des HFA obliegen nicht dem SMWA.

Hintergrund:

Für das Jahr 2019 stehen insgesamt beantragte Gelder aus dem laufenden Doppelhaushalt, Verstärkungsmittel, PMO-Mittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 231,9 Millionen Euro bereit.

Hinzu kommen vom SMWA beantragte und vom Finanzministerium übertragene 102,3 Millionen Euro „Haushaltsreste“. Dies sind gebundene Gelder, welche in den vergangenen Jahren bewilligt, aber durch die Antragsteller erneut nicht abgerufen wurden.

Die bereitgestellten Steuergelder werden schwerpunktmäßig für Fortführungsmaßnahmen bereits begonnener Baumaßnahmen, für bis Ende Oktober 2018 beantragte neue Maßnahmen für 2019 und für die jährliche Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale von den Kommunen verwendet.

Außerdem haben sich SMF und SMWA auf zusätzliche 32,5 Millionen Euro geeinigt – welche jedoch noch der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages in der kommenden Woche bedürfen.

Im Jahr 2018 standen 250 Millionen Euro den Kreisen und Kommunen zur Verfügung – die bis damals höchste Summe seit 2008.

Diese Maßnahmen werden finanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Vorheriger ArtikelVerhandlungstermin in Sachen III ZR 67/18 (Entschädigung wegen Abschiebehaft)
Nächster ArtikelHilfestellung für die Opfer ist eine vordringliche Pflicht des Rechtsstaats (NW)