Die Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes geht im Juni in die nächste Stufe. Die Zwischenbilanz bestätigt den Erfolg des bisherigen Weges.
Senatorin Ramona Pop: „Wir gehen konsequent gegen die Gefahren der Glücksspielsucht vor. Das Berliner Spielhallengesetz ist ein Erfolgsmodell, das auch anderen Bundesländern als Vorbild dient. Die Zwischenbilanz zeigt, wie durch gute und enge Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden und Senatsverwaltung die strengen Vorgaben des Gesetzes effektiv und rechtssicher umgesetzt werden.“
In einem mehrstufigen Sonderverfahren nach dem Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz prüfen die Berliner Ordnungsämter seit Mitte 2016, welche Bestandsspielhallen künftig in Berlin eine Betriebserlaubnis erhalten können. Das Verfahren wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe koordiniert. Ziel ist die flächendeckende Umsetzung des Mindestabstands von 500 Metern zwischen Spielhallen.
Von 496 Spielhallen, die 2016 im Sonderverfahren eine neue Erlaubnis beantragt haben, sind derzeit noch 281 Spielhallen an 202 Standorten im Verfahren. 205 Spielhallen haben bereits Versagungsbescheide erhalten und können nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. 124 Anträge wurden wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit versagt und 36 wegen Unterschreitung des Mindestabstands von 200 Metern zu Oberschulen. 55 Anträge sind aus anderen Gründen ausgeschieden.
Im Sonderverfahren werden alle antragstellenden Spielhallen, die bereits vor Inkrafttreten des Berliner Spielhallengesetzes im Jahr 2011 im Besitz einer Spielhallenerlaubnis waren, stufenweise geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere eine umfangreiche Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberinnen und Betreiber durch die Bezirke. Zudem wird für jede Spielhalle die Einhaltung eines Mindestabstands von 200 Metern zu Oberschulen geprüft. Spielhallen, die die Voraussetzungen einer Verfahrensstufe nicht erfüllen, erhalten einen Versagungsbescheid und müssen nach einer 6-monatigen Übergangsfrist schließen. Die übrigen nehmen an der jeweils nächsten Verfahrensstufe teil. Die Versagungen haben in einer Vielzahl von Fällen zu Gerichtsverfahren geführt. Von 154 Verfahren hat das Land Berlin bereits in 101 Verfahren obsiegt.
Ab Juni wird nun der Mindestabstand von 500 Metern zwischen den verbleibenden Spielhallenstandorten umgesetzt. Diese Verfahrensstufe wird durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) durchgeführt. Die Bezirke übermitteln dem Amt für Statistik hierfür die Geokoordinaten der weiter am Sonderverfahren teilnehmenden Spielhallenstandorte. Das Amt für Statistik misst sodann die Abstände zwischen diesen Standorten und prüft, zwischen welchen Standorten der vorgegebene Mindestabstand von 500 Metern unterschritten wird. Bei Unterschreitung wird mittels einer von der Humboldt-Universität entwickelten Software vom Amt für Statistik und nach der gesetzlichen Vorgabe ermittelt, in welcher Variante die wenigsten Standorte geschlossen werden müssen.
Die Bezirksämter erteilen in einem letzten Schritt die neuen Erlaubnisse bzw. erlassen Versagungsbescheide. In Fällen, in denen mehrere, unterschiedliche Standortkombinationen zur Erhaltung der gleichen Anzahl an Spielhallen führen würden, führen die Bezirke ein Losverfahren durch. Gleiches gilt, wenn an einem erlaubnisfähigen Standort mehrere Spielhallen um eine Erlaubnis konkurrieren.