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Umwandlungsverordnung zeigt Wirkung (BE)

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Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) genehmigungspflichtig.

Die Umsetzung der Umwandlungsverordnung durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2018 liegt jetzt vor. Als Ergebnis ist festzuhalten: Die Genehmigungspflicht zeigt nachhaltige dämpfende Wirkungen auf das Umwandlungsgeschehen.

So hat sich der Rückgang von Umwandlungen in den 21 sozialen Erhaltungsgebieten des Jahres 2015 weiter fortgesetzt: von rund 5.200 Wohnungen im Jahr 2015 auf rund 1.300 Wohnungen im Jahr 2018. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich in den zwölf sozialen Erhaltungsgebieten ab, die im Jahr 2016 festgelegt wurden. Hier reduzierten sich die Umwandlungen von rund 2.300 Wohnungen im Jahr 2016 auf 2.000 Wohnungen im Jahr 2018. In den weiteren 23 sozialen Erhaltungsgebieten, die in den Jahren 2017 und 2018 festgelegt wurden, sind die Entwicklungen differenzierter, wobei sich mit längerem Bestand auch hier dämpfende Wirkungen auf das Umwandlungsgeschehen einstellen werden. Insgesamt gibt es in Berlin 58 Milieuschutzgebiete. Hier leben über 887.000 Berlinerinnen und Berliner in rund 464.000 Wohnungen.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich im Jahr 2018 das Umwandlungsgeschehen in Berlin reduziert. Die Anzahl der umgewandelten Wohnungen nahm insgesamt von rund 16.300 auf 12.800 Wohnungen bzw. um 21 Prozent ab. In den sozialen Erhaltungsgebieten verringerte sich die Anzahl von rund 7.700 auf 5.200 Wohnungen bzw. um 33 Prozent. Im verbleibenden Stadtgebiet verringerte sich die Anzahl von rund 8.600 auf 7.600 Wohnungen bzw. um 12 Prozent. Dies zeigt, dass die Umwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Umwandlungsgeschehens für Berlin hat.

Senatorin Katrin Lompscher: „Die Umwandlungsverordnung zeigt nachhaltig Wirkung und bleibt so neben der Genehmigungspflicht für Modernisierungen und dem Vorkaufsrecht eines der wichtigsten Instrumente, um die Bewohnerschaft in sozialen Erhaltungsgebieten vor Verdrängung zu schützen. Aus diesem Grund sind bereits die Vorbereitungen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre bis zum März 2025 angelaufen. Ich begrüße außerdem, dass die Bezirke neue soziale Erhaltungsgebiete und Erweiterungen bestehender Gebiete vorbereiten und so die Umwandlungsverordnung noch breitere Anwendung finden wird.“

Das gesamte Monitoring 2018 und eine Kurzfassung finden Sie als Download auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter folgendem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/umwandlungsverordnung.shtml

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