Neu gegründete Wohnungsgenossenschaften, die sozial gebundenen Wohnraum schaffen, können eine unterstützende Gewährung von Landesbürgschaften beantragen.
„Genossenschaften stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir gerade im Bereich Wohnungsbau dringend benötigen. Genossenschaften können auch einen wertvollen Beitrag dazu leisten, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Im Falle neu gegründeter Wohnungsgenossenschaften, die sozial gebundenen Wohnraum schaffen, kommt deshalb ab sofort die unterstützende Gewährung von Landesbürgschaften in Frage, wo es noch an ausreichendem Eigenkapital fehlt.
Diese Änderung führt faktisch zur Erweiterung der Fördermöglichkeit zugunsten von betroffenen, im sozialen Wohnungsbau engagierten Genossenschaften und letztendlich zugunsten von Sozialmietern. Nach einer entsprechenden Initiative des Wirtschaftsministeriums konnte diese jetzt per Erlass in das laufende Förderprogramm Wohnungsbau BW 2019 integriert werden. Die Bürgschaft kann damit die Risiken der Förderbank abfedern, die aus einer ansonsten mangelnden Absicherung von Förderkrediten resultieren. „Mit der Landesbürgschaft erleichtern wir neuen Genossenschaften jetzt den Zugang zu den Angeboten der Wohnraumförderung“, so die Ministerin.
Die Landesbürgschaften sind Teil des Arbeitsprogramms zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Einen wichtigen Baustein bildet darin das genossenschaftliche Wohnen. „Die Bürgschaftsübernahme beruht auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. Sie greift nur dann ein, wenn sozial gebundener Mietwohnraum entsteht, der damit der Gesellschaft wieder zugutekommt“, so Hoffmeister-Kraut.