Start Verbraucherschutz Verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe ab dem 1. August 2019 (BE)

Verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe ab dem 1. August 2019 (BE)

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Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Zum 1. Augst 2019 werden viele positive Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wirksam. So sieht das „Starke-Familien-Gesetz“ vom 29. April 2019 vor, das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro zu erhöhen und in den Folgejahren zu dynamisieren. Die Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Erhöht wird die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe von derzeit 10 Euro auf pauschal 15 Euro. Deutlich vereinfacht und kundenfreundlicher werden sowohl das Antragsverfahren als auch die Inanspruchnahme der Leistungen.

Dazu erklärt Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Ich freue mich, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert und auch bedarfsgerechter gestaltet wurden. Sie gestatten vielen Kindern und Jugendlichen künftig ein Mehr an Teilhabe, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Sport- und Kulturvereinen, durch die Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe oder die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten. Bildungs- und Teilhabechancen zu erhöhen sind die beste Investition in die Zukunft junger Menschen und eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Kinderarmut. Wir in Berlin haben hier über das Bundesgesetz hinaus bereits kostenloses Mittagessen in Kita und Schule sowie ein kostenloses Schülerticket für den Tarifbereich A und B beschlossen.“

Das Bildungspaket ermöglicht es einkommensschwachen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen überall mitmachen zu können, sei es bei Ausflügen oder Fahrten der Schule und der Kita sowie bei zahlreichen anderen Freizeitaktivitäten. Auch die Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort sowie die Kosten der Lernförderung (Nachhilfe) können aus den Mitteln des BuT übernommen werden.

Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr erforderlich. Zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG sind die Leistungen der Bildung und Teilhabe gleich mit beantragt. Familien im Wohngeldbezug unterscheiben zukünftig nur ein Extrablatt beim Wohngeldantrag. Die Leistungen können nun unkompliziert beantragt werden.

Neu ist auch, dass die Leistungen künftig auch für den gesamten Bewilligungszeitraum beantragt und in Anspruch genommen werden. Auch zum Ende des Bewilligungszeitraumes eingereichte Unterlagen werden noch geprüft und bereits entstandene Kosten nachträglich erstattet.

Leistungen zu beantragen ist eine Sache, sie auch in Anspruch zu nehmen die andere. In Berlin werden berechtigte Familien jetzt verstärkt informiert und beraten, insbesondere durch die Jobcenter. Dies soll dazu beitragen, dass zukünftig deutlich mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von den Möglichkeiten des Bildungspakets profitieren.

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