Wissenschaftsministerin Angela Dorn begrüßt, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag die geplante Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf Druck der Länder nachgebessert haben. Im gestern vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Pflege naher Angehöriger und die Pflege und Erziehung von Kindern bis zu 14 Jahren als Grund für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer berücksichtigt; das hatten Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg im Bundesrat gefordert.
„Einsatz hat sich gelohnt“
Wissenschaftsministerin Angela Dorn: „Unser Einsatz im Bundesrat hat sich in diesem Punkt gelohnt. Ein zeitgemäßes BAföG muss Antworten für unterschiedliche Lebensentwürfe und -situationen bieten; dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Studium ein wichtiger Aspekt. Dass jemand, der sich während des Studiums um Kinder oder nahe Angehörige kümmert, länger BAföG beziehen kann, ist deshalb eine wichtige Verbesserung. Damit gute Bildung und Ausbildung nicht vom eigenen Geldbeutel oder dem der Eltern abhängen, wären allerdings weitere Schritte nötig, die leider nicht umgesetzt wurden. Das bedaure ich sehr. Damit das BAföG auch in Zukunft Bildungsgerechtigkeit garantiert, muss es regelmäßig weiterentwickelt werden – diese Chance hat die Mehrheit des Bundestages nur zum Teil genutzt.“
Orientierungsstudium
Hessen hat sich für eine Öffnung des BAföG für Orientierungsstudiengänge und das Studium angepasster Geschwindigkeiten stark gemacht. Hessen geht mit Modellversuchen zu Orientierungsstudiengängen an den Universitäten Frankfurt und Kassel in den nächsten beiden Semestern voran. „Damit geben wir Studierenden die Möglichkeit, ihre Stärken zu entdecken und sich zu orientieren, um die richtige Wahl zu treffen. Denn eben nicht alle starten unter gleichen Voraussetzungen“, so Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Diese Studiengänge sind BAföG-fähig. Das war nicht einfach zu erreichen, weil nachgewiesen werden muss, dass das Studium auf den berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet ist. Ein klares Bekenntnis des Bundes und klare Rahmenbedingungen im Gesetz hätten die Einrichtung solcher Studiengänge sehr erleichtert. Einige Hochschulen haben ihre Konzepte dafür bereits in den Schubladen. Wir würden ihnen gern mehr Wahlfreiheit für die Gestaltung von Orientierungsstudiengänge geben, die auf ihre Hochschule und den Bedürfnissen der Studierenden zugeschnitten sind; dafür hätte es aber einer Anpassung des BAföG bedurft. Unser hessischer Antrag dazu hatte eine breite Mehrheit im Kreis der Länder gefunden, die Bundesregierung und Bundestag leider ignoriert haben.“
Ortsabhängiger Wohnkostenzuschlag
Mit dem neuen BAföG wird die Wohnkostenpauschale von 250 auf 325 Euro erhöht. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aus hessischer Sicht aber zu wenig. Die Mietbelastung ist nicht an allen Hochschulstandorten gleich, gerade hessische Studierende müssen besonders im Rhein-Main-Gebiet und in Darmstadt hohe Mieten zahlen. Deshalb hatte sich Hessen für einen ortsabhängigen Wohnkostenzuschlag eingesetzt.