Start Politik Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots ist seit einem Jahr in Kraft (BE)

Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots ist seit einem Jahr in Kraft (BE)

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Senatorin Katrin Lompscher: „Das Zweckentfremdungsverbot erweist sich als ein wichtiges Instrument für den Wohnraumschutz in Zeiten eines äußerst angespannten Wohnungsmarktes.“

Senatorin Lompscher weiter: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2014 wurden in Berlin ca. 9.300 zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt.“

Das Land Berlin hat im Interesse der Wohnraumversorgung vor gut einem Jahr das Zweckentfremdungsverbot nochmals verschärft: So wurde erstmals eine Regelung geschaffen, die den Abriss preisgünstigen Wohnraums zur Schaffung teurer Neubauwohnungen einschränkt. Bei einem Abriss von Wohnraum ist nicht nur Ersatzwohnraum zu schaffen, sondern es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass der nicht selbst genutzte Ersatzwohnraum zu höchstens 7,92 €/m² vermietet werden darf.

Außerdem darf seit dem eine Nebenwohnung nur noch insgesamt 90 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden. Nach der alten Rechtslage war eine wirtschaftliche Auslastung durch die zweckfremde Vermietung einer Nebenwohnung als Ferienwohnung so gut wie unbeschränkt möglich.

Neben vielen anderen Neuerungen, die den Vollzug erleichtern, hat Berlin als erstes Bundesland vor einem Jahr eine Registriernummer eingeführt, die zu einer größeren Transparenz bei Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung über Internetplattformen führen soll. Die Nummer ist anzugeben, wenn zum Beispiel bei Airbnb eine Wohnung als Ferienwohnung angeboten wird. Leider weisen viele  Anzeigen trotz gesetzlicher Verpflichtung noch keine Registriernummer auf.

Senatorin Lompscher: „Die nach wie vor mangelnde Transparenz bei den Vermittlungen über Internetplattformen haben wir im Fokus. Mit anderen betroffenen europäischen Metropolen stehen wir dazu bereits im Meinungsaustausch. Für eine bessere Durchsetzbarkeit werden wir die Auskunftsanordnung der Bezirke gegenüber Airbnb unterstützen.“

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