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Videoüberwachung in Saarbrücken – Innenministerium erteilt Zuschlag (SL)

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Nachdem das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Beschluss vom  18. Juli 2019 den Antrag des zweitplatzierten Bieters abgelehnt hat, konnte nun bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens der Zuschlag für die Installation der Videoüberwachungstechnik an der Johanneskirche und am Hauptbahnhof erteilt werden.

Der im Vergabeverfahren zweitplatzierte Bieter hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 23. Mai 2019 zu verlängern. Dem gaben die Richter nicht statt. Darüber hinaus wurde auch der Antrag auf weitergehende Akteneinsicht mit Blick auf die schutzwürdigen Interesses des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters, namentlich der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, abgelehnt.

Die umfangreiche Begründung des Beschlusses setzt sich sehr ausführlich mit den Argumenten der Antragstellerin auseinander und lässt  nach summarischer rechtlicher Würdigung keinen anderen Schluss zu als den, dass das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Das OLG stellt zusammenfassend fest, dass „auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens keine Verstöße des Antragsgegners gegen die vergaberechtlichen Grundsätze festgestellt werden, weshalb die sofortige Beschwerde der Antragstellerin nach summarischer Prüfung keinen Erfolg haben wird.“

Damit konnte am 30. Juli 2019 bereits vor Abschluss des noch ausstehenden Hauptsacheverfahrens der Zuschlag für die Installation der Videoüberwachungstechnik an der Johanneskirche und am Hauptbahnhof erteilt werden.

Ein im Saarland ansässiger Errichter wird das Projektvorhaben mit Technik eines renommierten Kamerahard- und -softwareherstellers realisieren.

Geplant sind drei Ausbaustufen, wobei für die erste 16 Wochen, für die zweite 12 und die dritte acht Wochen Bauzeit bei ungehindertem Verlauf veranschlagt sind.

Die erste bauliche Maßnahme wird die infrastrukturelle Ertüchtigung des Hauptbahnhofs sein; der symbolische „Spatenstich“ erfolgt durch Herrn Minister Bouillon am 8. August 2019, zu dem die Presse gesondert eingeladen wird.

Minister Bouillon ist überzeugt: „Mit der Einführung der Videoüberwachung in der Innenstadt von Saarbrücken werden wir die Sicherheit in diesen Bereichen verbessern. Unsere Polizistinnen und Polizisten werden durch die Maßnahmen zudem entlastet und wir werden verstärkt an diesen Punkten Fahndungserfolge erzielen.“

Und so funktioniert die Videoaufzeichnung: Die Bildsignale werden in die Videobeobachtungszentrale in der Führungs- und Lagezentrale übertragen, gespeichert und dort entweder mittels Live-Monitoring ausgewertet oder – falls erforderlich – retrograd analysiert. Nach 14 Tagen werden die Daten automatisiert gelöscht, es sei denn sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt.

Die Gesamtinvestitionskosten für beide Standorte sind derzeit mit 860.000 Euro veranschlagt. Hinzu kommen noch laufende jährliche Kosten. Diese sind mit rd. 100.000 Euro kalkuliert.

 

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