Brandenburg hat einen wichtigen Zwischenschritt in der Entwicklung neuer digitaler Verwaltungsdienstleistungen erreicht. Wie Innenstaatssekretärin und IT-Beauftragte der Landesregierung, Katrin Lange, heute in Potsdam mitteilte, hat die gemeinsame Projektgruppe mit dem Auswärtigen Amt (AA) als erstes Themenfeld jetzt die Planungsphase erfolgreich abgeschlossen. Beide Partner hatten die Aufgabe übernommen, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Themenfeldes „Ein- und Auswanderung“ zu koordinieren.
Lange: „Der schnelle Abschluss der Planung wäre ohne die Mitarbeit vieler Behörden auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene nicht möglich gewesen. Da ist sehr zügige und gute Arbeit geleistet worden. Nun geht es im nächsten Schritt um die konkrete Umsetzung der Digitalisierungspläne. Wir wollen versuchen, bis Ende des Jahres 2019 erste greifbare Ergebnisse vorzulegen. Ich bin da recht optimistisch, dass dies auch gelingen wird. In jedem Falle: Wir sind im Zeitplan.“
Antje Leendertse, Staatssekretärin des Auswärtigen Amts: „Gemeinsam mit dem Land Brandenburg wollen wir digitale Verwaltungsleistungen im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ voranbringen. Mit dem Übergang von der Konzeptions- in die Umsetzungsphase haben wir jetzt ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wir haben an nutzerfreundlichen, leicht zugänglichen und verständlichen Lösungen gearbeitet, so dass Bürgerinnen und Bürger künftig Verwaltungsleistungen in diesem Bereich digital nutzen können. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, Verwaltung bürgernah zu gestalten.“
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab 2023 ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können. Um die Vielzahl der bereits identifizierten rund 575 online-fähigen Verwaltungsleistungen bis dahin zu digitalisieren, wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig durch Bundesministerien und Bundesländer bearbeiten zu lassen.
Das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ umfasst Leistungen wie die Beantragung eines Aufenthaltstitels, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder den Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ein Aufenthaltstitel wird bei den kommunalen Ausländerbehörden betragt und von Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigt, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren möchten. Bei einer Verpflichtungserklärung erklärt eine einladende Person sich bereit, die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen, falls dieser selbst dazu nicht in der Lage ist. Mit einem Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit können ausländische Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ arbeiten neben dem Ministerium des Innern und für Kommunales und dem Auswärtigen Amt unter anderem Vertreter des Bundesinnenministeriums und seiner nachgeordneten Behörden, die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sowie Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden aus Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen mit. Aus Brandenburg sind die Ausländerbehörden Teltow-Fläming, Elbe-Elster und Potsdam in die Themenfeldarbeit ebenso einbezogen wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.