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Wir machen das Land bunter!

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Aktion des Deutschen Bauernverbandes: Wir machen das Land bunter!

Der Schutz der biologischen Vielfalt rückt zunehmend in das gesellschaftliche Bewusstsein – insbesondere die Bedeutung von Insekten für unser Ökosystem, für die Bestäubung und die landwirtschaftliche Produktion. Damit stellt sich auch klar die Frage, wie die Landwirtschaft den Insektenschutz unterstützen kann. Der Deutsche Bauernverband hat heute (17. Mai 2019) den Aktionstag „Wir machen das Land bunter“ ausgerufen, um auf den engen Zusammenhang von Artenschutz und Landwirtschaft aufmerksam zu machen. Keine andere Branche ist so sehr auf natürliche Bestäuber angewiesen wie die Landwirtschaft. Deswegen ist es den Landwirten ein großes Anliegen, den Insekten Lebensräume zu bieten.

Um auch die gesamte Gesellschaft einzubinden, werden seit diesem Jahr vermehrt zusätzliche Blühflächen außerhalb jeglicher Förderprogramme angelegt. Sie werden gemeinschaftlich über viele engagierte Bürger finanziert. „Ich wünsche mir noch mehr solcher Projekte! Sie bieten Insekten nicht nur Lebensraum und Futter, sondern tragen auch dazu bei, im direkten Austausch zwischen Verbraucher und Landwirt Vorurteile abzubauen und ganz persönliche Möglichkeiten des Insektenschutzes ins Auge zu fassen. Manchmal sind dabei auch Brückenbauer notwendig, wie Imker oder andere Insektenengagierte“, sagte Staatsminister Schmidt heute im Rahmen der Besichtigung einer gemeinschaftlich finanzierten Blühfläche des Landwirtschaftsbetriebes Gunther Zschommler bei Großschirma (Landkreis Mittelsachsen). „Beispielhaft ist hier die Zusammenarbeit der ‚Landesarbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft‘. In dieser setzen sich der Landesverband der sächsischen Imker gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbauernverband für den nachhaltigen Schutz der Honigbienen ein.“

In der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union (2014 bis 2020) nutzen die sächsischen Landwirte die „Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik“ sehr intensiv. So werden durch die Einführung des „Greenings“ nicht unbedeutende Leistungen für die Biodiversität und den Insektenschutz erbracht. Als Teil des Greenings dienen beispielsweise die sogenannten Ökologischen Vorrangflächen den Klima- und Umweltschutzzielen und werden weitgehend ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet. In Sachsen waren dies für das Antragsjahr 2018 rund 80 000 Hektar, also insgesamt rund zehn Prozent des sächsischen Ackerlandes.

Der Freistaat Sachsen bietet darüber hinaus den sächsischen Landwirten zahlreiche weitere freiwillige Maßnahmen an, um die Artenvielfalt in Sachsen zu erhalten. Für den Erhalt der heimischen Insektenwelt werden beispielsweise Blühstreifen (rund 2 700 Flächen mit etwa 11 100 Hektar) oder Bracheflächen (über 1 000 Flächen mit etwa 4 300 Hektar) in der Agrarlandschaft nach der Richtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ gefördert. Dafür wurden für die Bewirtschaftung im Jahr 2018 circa 12,4 Millionen Euro an europäischen und sächsischen Fördermitteln ausgereicht. Bei der Grünlandpflege und Bewirtschaftung im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen wird die Integration von ungenutzten Altgrasstreifen als Rückzugsorte für die Insekten zugelassen. Insgesamt bewirtschaften die Landwirte im Freistaat rund 111 000 Hektar Acker- und Grünland nach der Richtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Hinzu kommen Maßnahmen auf weiteren Flächen, die zum Erosions- und Gewässerschutz beitragen. Mit einem aktuellen Forschungsvorhaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum „Zielorientierten Einsatz von Blühmischungen für die sächsische Agrarlandschaft“ soll die Förderung von Wildbienen und anderen Insekten noch effektiver gestaltet werden.

„Aber Geld allein kann nicht alle Aufgaben lösen. Entscheidend ist das Wissen und das Wollen der Landbewirtschafter – dieses Wollen kann nicht verordnet werden. Hier ist oft ein Gespräch am Feldrand oder zum Feierabend hilfreich“, sagte Staatsminister Schmidt.

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