Haushaltsentwurf 2020 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Ausschuss vorgestellt.
Minister Karl-Josef Laumann hat heute im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags den Haushaltsentwurf seines Ministeriums für das Jahr 2020 vorgestellt. Das Gesamtvolumen für 2020 umfasst rund 6,3 Milliarden Euro an Ausgaben. Im Fokus des Ministeriumsetats stehen dabei insbesondere Investitionen in eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, der Übergang von der Schule in das Berufsleben, die Fachkräftesicherung sowie die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
„Die Landesregierung setzt ihren Weg konsequent fort. Wir investieren erheblich in die Gesundheitsversorgung, die Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung und die soziale Sicherung. Mir ist dabei eines wichtig: Die Mittel sollen die Menschen direkt erreichen, um ihnen effektiv und unmittelbar zu helfen. Zugleich leisten auch wir unseren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Wir achten darauf, dass wir den kommenden Generationen keine weiteren Lasten aufbürden. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch der Landtag diesem Weg zustimmt“, erklärte Arbeits- Gesundheits- und Sozialminister Laumann im Ausschuss.
Die Pläne des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sehen für den Haushalt 2020 im Einzelnen folgende Schwerpunkte vor:
Gesundheitsversorgung:
Die Mittel für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser werden erneut erhöht. Ihnen stehen für die Investitionskostenförderung und die Einzelförderung rund 39,4 Millionen Euro mehr zur Verfügung als noch im Jahr 2019. Insgesamt werden hier im Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von rund 760,6 Millionen Euro veranschlagt. Darüber hinaus fließen zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen rund 2,5 Millionen Euro in das Hausarztaktionsprogramm (HAP). Für den Aufbau eines virtuellen Krankenhauses stehen bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Pflege:
Für den Bereich Pflege sollen die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 15,1 Millionen Euro erhöht werden. Ein wesentlicher Teil der Mittel wird dabei für die Umsetzung der neuen generalistischen Ausbildung verwendet, die 2020 startet. Dazu wird eine neue Finanzierungsstruktur im Rahmen eines Ausbildungsfonds geschaffen, an dem sich neben den Kosten- und Leistungsträgern in der Pflege auch das Land beteiligt. Im Haushaltsentwurf 2020 sind alleine dafür 41,8 Millionen Euro vorgesehen. Weitere sieben Millionen Euro sollen mit Beginn der neuen Pflegeausbildung zur Förderung von Investitionskosten insbesondere an den ehemaligen Altenpflegeschulen eingesetzt werden. Für den Aufbau der Pflegekammer stehen zudem über drei Jahre fünf Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung. Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen sind darüber hinaus 26,1 Millionen Euro vorgesehen.
Arbeitsmarktpolitik:
Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit ihren Partnern weiter darauf hin, dass kein Jugendlicher ohne Ausbildung oder Studium bleibt. Deshalb sollen im Jahr 2020 rund 14 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie über 20 Millionen für das Werkstattjahr und das Ausbildungsprogramm ausgegeben werden, die beide Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind. Ein Kraftakt war die Weiterfinanzierung der bundesgeförderten Berufseinstiegsbegleitung. Hierfür stellt das Land nach den Plänen der Landesregierung mehr als 20 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung. Ab dem Jahr 2021 soll die Berufseinstiegbegleitung als fester Bestandteil in die Förderung aus Landesmitteln übernommen werden. Zur Förderung der Fachkräftesicherung sieht der Haushaltsentwurf rund 19 Millionen Euro für den Bildungsscheck NRW, die Potentialberatung, die Beratung zur beruflichen Entwicklung und die Fachberatung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen vor.
Soziale Sicherung:
Zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit hat Sozialminister Laumann die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ geschaffen, die verschiedene Bausteine beinhaltet, darunter beispielsweise die sogenannten „Kümmerer-Projekte“. Die im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit sind vom Landtag bereits für dieses Jahr um drei Millionen Euro auf 4,85 Millionen Euro erhöht worden. Um die niedrigschwellige Suchtberatung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen auszubauen und um die Zusammenarbeit von Suchtberatung und Wohnungslosenhilfe zu verbessern, sieht der Haushaltsentwurf 2020 weitere zwei Millionen Euro für diesen Politikbereich vor. Weiterer wichtiger Ansatz: Um bedürftigen Kindern und Familien aus Stadtteilen, die einen hohen Anteil an „Hartz-IV“-Empfängern haben (SGB-II-Quote), bessere Chancen in ihrem Leben zu ermöglichen, hat Sozialminister Laumann das Programm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ geschaffen. Dafür stehen jährlich bis zu acht Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln zur Verfügung.