Eltern stärken, ihre Leistungen bei der Erziehung anerkennen und wertschätzen – das bayerische Familiengeld ist bundesweit einmalig und seit seinem Start am 1. September 2018 ein großer Erfolg. „Gut 340.000 Kinder haben schon im ersten Jahr Familiengeld bekommen oder profitieren im Moment davon. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland, das alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern mit einer solchen Landesleistung stärkt“, so Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 Euro monatlich. Das heißt: Wer die vollen zwei Jahre in Anspruch nimmt, bekommt pro Kind bis zu 7.200 Euro.
Wer eine Familie gründet und Kinder bekommt, hat oft nicht nur höhere Ausgaben, sondern gleichzeitig auch ein geringeres Einkommen. Mit dem Familiengeld schafft der Freistaat Familien mit kleinen Kindern finanzielle Freiräume, um das Familienleben in der Startphase nach den eigenen Vorstellungen zu organisieren. Ministerin Schreyer: „Das Familiengeld schafft echte Wahlfreiheit! Es wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung gezahlt. So kommt es allen Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern zugute.“
Wer bereits in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Fragen zum Familiengeld beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Nummer 0931/ 32 0909 29. Das Service Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr besetzt.