Vom 03. Juli 2019 bis zum 09. August 2019 konnten Verbände, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auf www.rundfunkkommission.rlp.de bereits zum zweiten Mal zu den Vorschlägen der Länder für einen Medienstaatsvertrag Stellung nehmen. Diese waren nach einer ersten Online-Beteiligung im Sommer 2018 angepasst und überarbeitet worden.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen erklärte Staatssekretärin Heike Raab: „Die Zahl der Eingaben ist diesmal mit knapp 100 deutlich geringer als noch im letzten Jahr. Dies war aber angesichts der zunehmenden Komplexität des Entwurfes zu erwarten. Einen Höchststand haben wir allerdings bei Verbands- und Unternehmensstellungnahmen erreicht: Rund 70 Eingaben decken hier eine so noch nicht dagewesene Bandbreite ab: Rundfunkveranstalter, Kabelnetzbetreiber, Pressehäuser, Behindertenverbände, Filmwirtschaft, Neue Medien, Jugend- schutzeinrichtungen, Sport- und Journalistenverbände, Gesundheitseinrichtungen und viele mehr. Ganz besonders freut mich zudem, dass wir diesmal nicht eine einzige unsachliche oder beleidigende Eingabe erhalten haben. All das zeigt mir, dass die Länder hier ein konstruktives und allgemein akzeptiertes Verfahren gefunden haben, das der Bedeutung des Vorhabens gerecht wird.“
Hintergrund:
Die Länder erarbeiten derzeit unter dem Dach des Medienstaatsvertrags ein neues Regelwerk, insbesondere für meinungsrelevante „Gatekeeper“, wie Smart-Speaker, Suchmaschinen, Smart-TVs, Kabelnetzbetreiber, u.ä. Für diese sog. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre sollen künftig u.a. Transparenzvorgaben und Diskriminierungsverbote gelten. Weiterhin wird der Begriff „Rundfunk“ zeitgemäß angepasst, sodass zukünftig Angebote mit lediglich geringen Nutzerzahlen und solche, die lediglich sporadisch bzw. unregelmäßig stattfinden, keine Rundfunkzulassung mehr benötigen.
Der dargestellte Zeitplan ergibt sich aus der notwendigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Diese muss bis Mitte September 2020 in nationales Recht umgesetzt sein und enthält unter anderem Vorgaben für Fernseh- und Onlinewerbung, zum Jugendschutz, Regelungen für die europäische Filmwirtschaft und für sog. Video-Sharing-Dienste.