Dulig: »Höhe der Löhne entscheidend für Fachkräftesicherung in Sachsen und soziale Gerechtigkeit.“
In der Debatte um eine deutliche Erhöhung des Mindestlohnes stellt sich Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig klar hinter Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Dieser hatte in den vergangenen Tagen für größere Schritte bei der Anhebung des Mindestlohnes plädiert und eine Zielmarke von 12 Euro gefordert. Martin Dulig: »Die bisher beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 bzw. 9,35 Euro zum 1. Januar 2020 ist sehr zaghaft. Niemand, der Vollzeit arbeitet, sollte unter 2000 Euro im Monat verdienen. Das ist eine Frage des Respekts vor den Arbeitsleistungen und der sozialen Gerechtigkeit – auch und vor allem hier in Sachsen. Deshalb unterstütze ich es, den Mindestlohn in absehbarer Zeit auf 12 Euro anzuheben.«
Dulig wies darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 in keinem anderen Bundesland zu größeren positiven Effekten geführt hat als in Sachsen. »Dies liegt aber vor allem daran, dass Sachsen bis heute die geringste Tarifbindung aller Bundesländer hat. Wenn sich nun Arbeitgeberverbände gegen die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro aussprechen und auf die Tarifautonomie verweisen, so ist das doppelzüngig.
Gleichzeitig machte Dulig deutlich: »Der Mindestlohn bleibt ein wichtiger, aber eben nur ein Baustein im Lohngefüge. Er ist kein Allheilmittel für gute auskömmliche Löhne und gute Arbeitsbedingungen.« Der Mindestlohn müsse flankiert werden von einer starken Tarif- und Sozialpartnerschaft und einer starken betrieblichen Mitbestimmung: »Wir brauchen mehr Tarifbindung, vor allem in Sachsen. Die Höhe der Löhne ist entscheidend für die Fachkräftesicherung.«
Infolge der Mindestlohneinführung 2015 haben 44 Prozent der Betriebe in Sachsen die Löhne erhöht, 16 Prozent der sächsischen Beschäftigten profitieren vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. »Ich bin deshalb froh, dass im Koalitionsvertrag ein neues Vergabegesetz enthalten ist. Künftig müssen Unternehmen, die im Staatsauftrag arbeiten wollen, faire Tariflöhne zahlen. Gibt es keinen Tarifvertrag, gilt ein neuer Vergabemindestlohn, der deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn liegt.«
Hintergrund
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen wird er turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Die Kommission hat zuletzt am 26. Juni 2018 die zweite Anpassung des Mindestlohns einstimmig beschlossen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, diese Systematik evaluieren zu wollen und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Mindestlohn weiter steigen kann.