Start Wirtschaft Landwirtschaft Wolf in Nordrhein-Westfalen: Herdenschutz umsetzen! (NW)

Wolf in Nordrhein-Westfalen: Herdenschutz umsetzen! (NW)

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Nordrhein-Westfalen fördert Herdenschutzmassnahmen zu 100%. Umweltministerin Heinen-Esser: Damit ist Nordrhein-Westfalen unter den Bundesländern führend. Zudem fördern wir Datenaufzeichnungsgeräte und bei großen Schafherden auch Herdenschutzhunde.

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne durchziehende Wölfe auf. Bis 2019 sind insgesamt drei Wölfe wieder sesshaft geworden – jeweils einer bei „Schermbeck“, einer in der „Senne“ und einer im Raum „Eifel/Hohes Venn“.

„Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, entschädigen wir bereits seit 2009 auf 100 Prozent der Landesfläche, egal ob Herdenschutzmassnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Zusätzlich fördern wir seit dem 23. März 2019 in allen unseren Wolfsgebieten und Pufferzonen auch die Herdenschutzmassnahmen mit 100 Prozent, vorher waren es nur 80 Prozent. Damit erfolgt die Förderung des Herdenschutzes mittlerweile auf rund einem Drittel der Landesfläche Nordrhein-Westfalens.“ so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Förderung des Herdenschutzes umfasst neben Elektrozäunen und dazugehörigen Stromgeräten auch sogenannte Datalogger. Die Geräte zeichnen die Stromversorgung von Elektrozäunen über einen längeren Zeitraum auf. Solche Geräte sind keine zwingende Voraussetzung für die Entschädigung von Nutztierrissen. Die Entschädigung wird auch ohne Einsatz dieser Geräte gewährt. Zurzeit werden generell Nutztierrisse entschädigt, auch dann, wenn keine Elektrozäune gestellt wurden. Heinen-Esser: „Die sogenannten Datalogger bieten aber den Nutztierhaltern eine gewisse Sicherheit, dass ihre Zäune auch bei nassen Wetterbedingungen in der Nacht ausreichend unter Strom stehen.“ Unabhängig von Datenloggern werden ab dem zweiten Jahr nach Einrichtung eines Wolfsgebiets alle anderen Herdenschutzmassnahmen, wie zum Beispiel Elektrozäune mit Untergrabeschutz, allerdings Voraussetzung für die Entschädigung in den Wolfsgebieten.

Für große Schafzuchtbetriebe reichen die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes dennoch nicht aus, denn die Europäische Union deckelt die Förderung auf 20.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Mit dieser sogenannten De-minimis-Regelung will die Europäische Union europaweit zu hohe Subventionen in der Landwirtschaft vermeiden. Zurzeit arbeitet das Land Nordrhein-Westfalen in einem sogenannten „Notifizierungsverfahren“ an einer Aufhebung dieser 20.000-Euro-Grenze. Mit einer Entscheidung der Europäischen Union wird Ende des Jahres gerechnet.

Herdenschutz hilft
Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen 100-prozentigen Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfsübergriffe erheblich. Insofern wird nachdrücklich zu Herdenschutzmaßnahmen geraten.

Detaillierte Auskünfte zu Herdenschutzmassnahmen wie Elektrozäunen, Datenaufzeichnungsgeräten („Dataloggern“) gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 02945/989-429, zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.

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