Start Wirtschaft Zehn Millionen Euro für Digitalisierung der Krankenhäuser (BW)

Zehn Millionen Euro für Digitalisierung der Krankenhäuser (BW)

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Neben der regulären Krankenhausförderung stellt das Land zusätzlich zehn Millionen Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen im IT-Bereich, die zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.

Die Digitalisierung bietet für viele Krankenhäuser großes Potenzial: Interne Abläufe lassen sich effizienter gestalten, Krankheiten können früher erkannt und Patientinnen und Patienten besser versorgt werden. Neben der regulären Krankenhausförderung stellt das Land deshalb zusätzlich zehn Millionen Euro für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm Digitalisierung werden zielgerichtete Investitionen im IT-Bereich gefördert, die im Ergebnis zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.

Digitales Krankenhaus eröffnet große Chancen

„Eine zeitgemäße stationäre Versorgung ist ohne eine entsprechende digitale Infrastruktur in den Krankenhäusern nicht mehr zu leisten. Die Landesregierung steht auch bei diesem Mega-Thema zu ihrer Verantwortung für die Krankenhausfinanzierung und unterstützt die Häuser im Land bei dieser Zukunftsaufgabe“, so Minister Manne Lucha anlässlich der Veröffentlichung des Förderaufrufs zum Sonderprogramm Digitalisierung.

Das digitale Krankenhaus der Zukunft werde nicht nur bessere therapeutische Möglichkeiten für die Patientinnen und Patienten eröffnen, sondern auch die Kommunikation zwischen den Gesundheitsberufen beschleunigen und Abläufe optimieren. „Auch in der aktuellen Situation ist jede Minute, die eine Pflegekraft entlastet wird und dadurch mehr Zeit bei den Patientinnen und Patienten verbringen kann, ungeheuer wertvoll. Diese Chancen der Digitalisierung müssen wir unbedingt nutzen“, so Lucha abschließend.

Anträge bis 31. Mai möglich

Die Anträge auf Förderung können ab sofort von allen Krankenhäusern, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind, beim Ministerium für Soziales und Integration gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2019.

Sozialministerium: Sonderförderprogramm Digitalisierung im Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung (Antragsunterlagen und weitere Informationen)

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