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Zeichen für Europa setzen – Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

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Die Bundesregierung hat heute in Berlin einen Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen befürwortet, der zum Ziel hat, die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Sachsen hatte im Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 285/19), der am 20. September 2019 vom Bundesrat beschlossen wurde.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: »Der Schutz der europäischen Grundwerte gewinnt gerade in Zeiten an Bedeutung, in denen unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit widerkehrenden Angriffen ausgesetzt sind. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angriffe auf Symbole der Europäischen Union diese selbst verunglimpfen und damit auch unsere Grundwerte in Frage stellen. Mit dem Gesetz geben wir den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Mittel an die Hand, um wirksam beispielsweise gegen das öffentliche Verbrennen der EU-Flagge vorgehen zu können. Jetzt ist der Deutsche Bundestag am Zug, die sächsische Gesetzesinitiative schnell in geltendes Recht umzusetzen.«

Nach derzeit geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder geschützt, ein unangemessener Umgang mit den Kennzeichen der Europäischen Union kann strafrechtlich jedoch nicht geahndet werden. Die vom Freistaat Sachsen vorgeschlagene Regelung hat daher das Ziel, die Insignien der Europäischen Union den Symbolen und den Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen. Hierfür soll ein neu geschaffener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch eingefügt werden, der für die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.

Die untrennbare Verbundenheit der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Union ist bereits durch die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas in der Präambel des Grundgesetzes verankert. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überzeugend, den strafrechtlichen Schutz ausschließlich auf Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder zu erstrecken und vergleichbare Symbole der Europäischen Union potentiellen Tätern zur Verächtlichmachung preiszugeben. Eine Strafbarkeit der Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union würde eine klare Botschaft an potentielle Täter darstellen.

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