Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Mit dem heute vom Landtag beschlossenen neuen Hessischen Ladenöffnungsgesetz sorgen wir für mehr Planungssicherheit: Im Interesse der Kommunen, im Interesse des Einzelhandels, im Interesse der Beschäftigten und auch der Kundinnen und Kunden. Es bleibt bei maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen. Unser Gesetz sorgt aber dafür, dass diese Sonntage auch verlässlicher stattfinden können. Kein einziger verkaufsoffener Sonntag in der Vergangenheit wurde vor Gericht aufgrund des bestehenden Landesgesetzes untersagt – samt und sonders wurden sie gekippt, weil die aus dem Grundgesetz abgeleitete höchstrichterliche Rechtsprechung nicht beachtet wurde. Deshalb werden wir die Kommunen umgehend durch einen Handlungsleitfaden unterstützen, der ihnen die gerichtsfeste Genehmigung erleichtert.“
Start Wirtschaft Zur dritten Lesung über das Änderungsgesetz zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HE)